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Abmahnung

Prüfung, Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte.

ABMAHNUNG

Eine Abmahnung ist mehr als ein Ermahnungsschreiben — sie ist das formale Vorwarninstrument, das eine Kündigung erst rechtlich absichern soll. Wer eine unberechtigte Abmahnung in seiner Personalakte duldet, riskiert, dass sie als Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung dient. Handeln Sie daher unmittelbar nach Erhalt.

Was muss eine wirksame Abmahnung enthalten?

Eine rechtswirksame Abmahnung muss drei Elemente aufweisen: erstens eine konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens mit Datum und Uhrzeit (Rügefunktion), zweitens die Aufforderung, dieses Verhalten zu unterlassen (Anforderungsfunktion), und drittens die Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung (Warnfunktion). Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abmahnung formal unwirksam.

Wann kann eine Abmahnung entfernt werden?

Ist eine Abmahnung sachlich unrichtig (der Vorwurf stimmt nicht), formal fehlerhaft oder unverhältnismäßig, besteht ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte — notfalls gerichtlich durchsetzbar. Auch nach Ablauf einer gewissen Zeit (in der Regel zwei bis drei Jahre ohne weitere Vorfälle) verliert eine Abmahnung ihre kündigungsrechtliche Warnfunktion und kann auf Antrag entfernt werden.

Gegendarstellung zur Abmahnung

Auch wenn die Abmahnung nicht entfernt werden kann, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben (§ 83 Abs. 2 BetrVG analog). Diese wird zusammen mit der Abmahnung gelesen und stellt Ihre Version des Sachverhalts fest. Kanzlei Uzun formuliert Ihre Gegendarstellung präzise und rechtssicher.

Reaktionsfrist und strategische Überlegungen

Es gibt keine gesetzliche Reaktionsfrist, aber eine zügige Reaktion ist strategisch sinnvoll: Sie zeigt, dass Sie den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, und verhindert, dass der Arbeitgeber aus Ihrem Schweigen Zustimmung schlussfolgert. Wir beraten Sie auch dazu, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber sinnvoller ist als ein Gerichtsverfahren.

Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung

Bei verhaltensbedingten Kündigungen prüfen Gerichte regelmäßig, ob der Arbeitgeber vor der Kündigung eine einschlägige Abmahnung ausgesprochen hatte. Fehlt diese oder war die Abmahnung unwirksam, scheitert die Kündigung oft bereits daran. Eine erfolgreich angegriffene Abmahnung schwächt also nicht nur die bestehende Warnung — sie schützt auch vor einer künftigen Kündigung.

Abmahnung erhalten? Lassen Sie sie prüfen.

Wir bewerten Form und Inhalt und sagen Ihnen, ob und wie Sie sich wehren können.

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