ARBEITSZEUGNIS
Das Arbeitszeugnis ist ein rechtliches Dokument mit erheblicher Karriererelevanz. Es begleitet Sie in jede neue Bewerbung. Ein mittelmäßiges, schlechtes oder bewusst codiermäßig formuliertes Zeugnis kann Bewerbungen scheitern lassen — ohne dass Sie es merken. Kanzlei Uzun liest Zeugnisse mit dem Blick des Experten und setzt Korrekturen durch.
Zeugnisanspruch: Was steht Ihnen zu?
Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es kann ein einfaches (nur Tätigkeitsbeschreibung) oder ein qualifiziertes Zeugnis (inkl. Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) verlangt werden. Der qualifizierte Zeugnis-Anspruch ist in aller Regel das richtige Instrument — ein Zeugnis ohne Leistungsbewertung sendet bereits ein negatives Signal.
Geheimcodes im Zeugnis: Was Arbeitgeber wirklich meinen
Zeugnisse unterliegen dem Grundsatz des „wohlwollenden Zeugnisses" — aber dieser Grundsatz verbietet keine versteckten Botschaften. Arbeitgeber nutzen sprachliche Codes, die für Einstellende sofort erkennbar sind, für Laien aber harmlos wirken. Klassische Beispiele: „Er war stets bemüht" (schlechte Leistung), „Er hat sich für die Belange der Kollegen engagiert" (Mobbing-Vorwurf), fehlende Dankes- und Bedauernsformel am Ende (erhebliches Warnsignal). Wir kennen diese Codes und erkennen sie in Ihrem Zeugnis.
Zeugnisberichtigung durchsetzen
Enthält das Zeugnis inhaltliche Fehler, eine unzureichende Beurteilung oder versteckte negative Botschaften, besteht ein Anspruch auf Berichtigung. Dieser kann zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden — mit klarer rechtlicher Begründung ist die Erfolgsquote hoch. Weigert sich der Arbeitgeber, klagt Kanzlei Uzun die Zeugnisberichtigung vor dem Arbeitsgericht ein.
Zwischenzeugnis, Schlusszeugnis und besondere Formen
Neben dem Schlusszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht unter bestimmten Umständen auch ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis — etwa bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung oder laufender Kündigung. Auch Auszubildende haben nach § 16 BBiG Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Wir beraten Sie dazu, welche Zeugnisform für Ihre Situation die richtige ist.
Zeugnis und Vergleich in der Kündigungsschutzklage
In Kündigungsschutzverfahren wird das Arbeitszeugnis häufig Teil des gerichtlichen Vergleichs. Viele Arbeitnehmer geben hier zu früh nach — akzeptieren ein Zeugnis mit einer Gesamtbewertung von „gut", obwohl „sehr gut" möglich und durchsetzbar wäre. Kanzlei Uzun verhandelt den Zeugnisinhalt konsequent als Teil des Gesamtpakets.
Zeugnis erhalten? Lassen Sie es von einem Experten prüfen.
Kanzlei Uzun erkennt Geheimcodes und setzt Korrekturen durch.
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