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Aufhebungsvertrag & Abfindung

Ihre Verhandlungsposition klar einschätzen — bevor Sie unterschreiben.

AUFHEBUNGSVERTRAG

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, steht man vor einer wichtigen Entscheidung — häufig unter Zeitdruck. Unterschreiben Sie nicht, bevor Sie die rechtliche Bedeutung und Ihre tatsächliche Verhandlungsposition kennen. Kanzlei Uzun analysiert den Vertrag, nennt den realistischen Verhandlungsspielraum und schützt Sie vor folgenschweren Fehlern.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld — das größte Risiko

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, verlässt das Arbeitsverhältnis freiwillig — und riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Diese Sperre entfällt oder wird erheblich verkürzt, wenn die Kündigung drohte und die Abfindung angemessen ist oder ein wichtiger persönlicher Grund vorlag. Die Formulierungen im Vertrag sind dabei entscheidend. Wir gestalten den Aufhebungsvertrag so, dass die Agentur für Arbeit keinen Anlass für eine Sperrzeit sieht.

Faire Abfindung verhandeln

Eine gesetzliche Abfindungspflicht besteht in der Regel nicht. Dennoch ist eine Abfindung in Aufhebungsverträgen fast immer verhandelbar — der Arbeitgeber will Rechtssicherheit, Sie wollen eine angemessene Kompensation. Als Verhandlungsbasis gilt häufig 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, doch das ist nur ein Ausgangspunkt. Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Stärke Ihrer rechtlichen Position bestimmen den tatsächlichen Rahmen.

Freistellung, Resturlaub und weitere Klauseln

Neben Abfindung und Sperrzeit enthält ein Aufhebungsvertrag regelmäßig Klauseln zu Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, zur Abgeltung von Resturlaub, zu Wettbewerbsverboten, zu Zeugnissen, zum Rückgabezeitpunkt von Arbeitsmitteln und zur Erledigungsklausel (Ausschluss weiterer Ansprüche). Jede dieser Klauseln hat wirtschaftliche Konsequenzen — wir prüfen sie einzeln und verhandeln, wo nötig.

Keine Unterschrift unter Druck

Es gibt keine gesetzliche Bedenkfrist beim Aufhebungsvertrag. Arbeitgeber setzen mitunter Druck auf und verlangen sofortige Unterschrift. Das ist in der Regel ein Verhandlungstaktik, kein rechtliches Erfordernis. Lassen Sie sich nicht drängen — holen Sie sich zuerst rechtliche Beratung. Kanzlei Uzun ist auch kurzfristig erreichbar.

Aufhebungsvertrag erhalten? Nicht unterschreiben, bevor Sie uns sprechen.

Wir prüfen den Vertrag, nennen den Verhandlungsspielraum und schützen Ihren ALG-Anspruch.

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