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Kündigung & Kündigungsschutz

Innerhalb der 3-Wochen-Frist handeln — jeder Tag zählt.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Eine Kündigung ist mehr als ein Brief. Sie ist ein Eingriff in Ihre Lebensgrundlage — und kann rechtswidrig sein. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen, doch dieser Schutz greift nur, wenn Sie aktiv werden. Die entscheidende Frist: drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig von rechtlichen Mängeln.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Viele Arbeitgeber machen formale oder inhaltliche Fehler bei der Kündigung. Typische Unwirksamkeitsgründe sind: fehlende Schriftform, fehlende Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG, mangelnde soziale Rechtfertigung (§ 1 KSchG), Verstoß gegen besondere Kündigungsverbote (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit) oder die Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz.

Verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber regelmäßig eine einschlägige Abmahnung vorliegen haben und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Die betriebsbedingte Kündigung erfordert ein dringendes betriebliches Erfordernis, eine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG sowie — falls ein Betriebsrat besteht — dessen ordnungsgemäße Anhörung.

Kündigungsschutzklage: Ihr Vorgehen

Mit der Kündigungsschutzklage stellen Sie beim Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Das Gericht prüft Formfehler, soziale Rechtfertigung und Kündigungsverbote. Häufig endet das Verfahren in einem Vergleich mit Abfindung — oft weit über dem gesetzlichen Mindestsatz von 0,5 Monatseinkommen je Beschäftigungsjahr. Kanzlei Uzun verhandelt für Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) ist das schärfste Mittel des Arbeitgebers. Die 2-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds ist zwingend; bei Versäumnis ist die fristlose Kündigung allein deshalb unwirksam. Wir prüfen jeden Fall individuell — einschließlich der Frage, ob der behauptete wichtige Grund tatsächlich vorliegt und die Interessenabwägung standhält.

Einstweiliger Rechtsschutz und Weiterbeschäftigung

In bestimmten Konstellationen ist eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung möglich — wenn der Arbeitnehmer ein besonders hohes Prozessrisiko trägt und die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Rechtsanwalt Uzun prüft, ob dieser Weg in Ihrem Fall gangbar und sinnvoll ist.

Die 3-Wochen-Frist läuft ab Zugang der Kündigung.

Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung — wir prüfen Ihren Fall und handeln innerhalb der Frist.

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