ARBEITSGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist eine der größten und erfahrensten Arbeitsgerichtsbarkeiten in Deutschland. Kanzlei Uzun vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig in der ersten und zweiten Instanz — vor dem Arbeitsgericht Frankfurt und im Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt.
Gütemündliche und Kammerverhandlung
Das Arbeitsgerichtsverfahren beginnt mit einer Güteverhandlung, in der das Gericht auf einen Vergleich hinwirkt. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil. In vielen Fällen enden Verfahren im Gütermin mit einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis — häufig einer Abfindung oder einer Korrektur der Arbeitsbedingungen.
Kein Anwaltszwang in der ersten Instanz — trotzdem ratsam
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Dennoch ist rechtliche Vertretung dringend zu empfehlen: Prozessuale Fehler, falsche Anträge oder verpasste Fristen können den Prozess verlieren, noch bevor er inhaltlich beginnt. Ab der zweiten Instanz (Berufung vor dem LAG) ist ein zugelassener Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
Typische Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Die häufigsten Klagegegenstände sind Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Zeugnisberichtigungen, Urlaubsabgeltung, Ansprüche aus Aufhebungsverträgen sowie Klagen gegen Abmahnungen. Rechtsanwalt Uzun ist mit der Praxis des Arbeitsgerichts Frankfurt vertraut und kennt die prozessualen Besonderheiten, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Einstweiliger Rechtsschutz und Verfügungsverfahren
In dringenden Fällen — etwa bei Hausverboten, Wettbewerbsverstößen oder drohenden Pflichtverletzungen — ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung möglich. Das Gericht kann innerhalb weniger Tage eine vorläufige Regelung treffen, ohne dass eine aufwändige Hauptverhandlung abgewartet werden muss. Wir prüfen für Sie, ob und unter welchen Bedingungen einstweiliger Rechtsschutz in Frage kommt.
Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht
Wenn das Arbeitsgericht Frankfurt ein Urteil fällt, das Sie nicht akzeptieren, besteht die Möglichkeit der Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Berufungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Urteilszustellung. Kanzlei Uzun vertritt Mandanten auch in dieser zweiten Instanz — mit strukturierter Begründung und gezielter Angriffsstrategie gegen das erstinstanzliche Urteil.
Erfahrene Vertretung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Wir kennen die Praxis des Gerichts und kämpfen für Ihr Recht.
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